Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
KAUFMANN WERBEGESCHENKE
Stand Jänner 2025
I. Geltungsbereich
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegen- stehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen unserer- seits nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Ver- tragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte.
Der Kunde erklärt hiermit Kenntnis über den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu haben und selbige bei Inanspruchnahme der Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens zu akzeptieren.“
„II. Vertragsabschluss
Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärung abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, sind unsere Angebote und sonstigen Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Widerrufsrecht bei Verbrauchern für Verträge im Fernabsatz“
„1. Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen im Fernabsatz (zB Bestellung über Webshop, Telefon oder Katalog) geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage“
„• ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
• im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
• im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat; oder
• im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KAUFMANN WERBEGESCHENKE, UWE KAUFMANN E.U., STEFAN FADINGER STR. 6, 4722
PEUERBACH; E-MAIL: info@kaufmann-trading.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
1.1 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
1.2 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
1.3 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind von Ihnen zu tragen, dies unabhängig vom Bestellwert der Ware und unabhängig davon, ob die Lieferung der Ware an Sie versandkostenfrei erfolgt ist.
1.4 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (KAUFMANN WERBEGESCHENKE, UWE KAUFMANN E.U., STEFAN FADINGER STR. 6, 4722 PEUERBACH) zurückzusenden oder“

„zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
1.5 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
1.6 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Sie haben kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
• Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
• Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; oder
• Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
IV. Muster
Muster, Filme sowie andere Unterlagen, die wir vom Kunden zur Produktion erhalten, werden uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie können uns weder in Rechnung gestellt noch an den Kunden retourniert werden.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Kunden angeforderte Muster, inklusive der Kosten für Fracht, Nebenspesen, Versicherung, Zoll, Flughafengebühr, Zustellung an den Kunden sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine Verrechnung an den Kunden erfolgt in jedem Falle für Muster, die mit einem Logo, einer Farbe oder anderen speziellen Merkmalen des Kunden geliefert werden.
Werden Muster dem Kunden nicht in Rechnung gestellt, behalten wir uns das Recht vor, sie innerhalb eines von uns bei Übergabe der Muster festgesetzten Zeitraumes zurückzufordern. Sollten Muster, die an uns zurückzustellen sind, Beschädigungen aufweisen, die ihre weitere Verwendung unmöglich machen, ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz in Höhe des Anschaffungswertes der Muster an uns zu leisten.
V. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Insbesondere Verbraucher werden explizit darauf hingewiesen, dass zum angegebenen Preis noch die gesetzliche Umsatzsteuer dazukommt. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die“

„Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien (Rohstoffe), Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erhöhen, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. In gleicher Weise würden wir entsprechende Kostensenkungen im Preis an den Kunden weitergeben.
VI. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen bei Erstaufträgen immer Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Wir sind bei Erstaufträgen aber auch berechtigt, unsere Forderungen in voller Höhe im Voraus zu verlangen. In weiterer Folge sind unsere Forderungen aus Lieferungen von Waren jeweils binnen 14 Tagen netto, jeweils ab Datum der Rechnung, zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltend- machung weiterer Schadenersatzansprüche bei Unternehmergeschäften Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. über dem Basiszinssatz sowie Zinseszinsen in derselben Höhe und bei Verbrauchergeschäften in Höhe von 6% p.a. zu verrechnen.
VII. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere einer der Insolvenzabweisung mangels kostendeckenden Vermögens sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt, sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Bei Zahlungsver- zug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen ent- bunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer 14 – tägigen Nachfrist vom gesamten Vertrag einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten.
Für den Fall eines Rücktrittes können wir vom Kunden jedenfalls eine schadens- und verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages geltend machen, die sofern der Kunde Unternehmer ist, nicht dem gerichtlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens ist dadurch nicht gehindert. Gegebenenfalls ist die Pönalezahlung aber auf den Schadenersatzanspruch in Anrechnung zu bringen.
Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall können wir den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens (jedenfalls jedoch eine verschuldens-
und schadensunabhängige – bei Unternehmern nicht dem richterlichen“

„Mäßigungsrecht unterliegende – Pönale in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages) vom Kunden begehren.
Wird ein Vertrag auf Wunsch des Kunden einvernehmlich aufgelöst, ist durch den Kunden eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages zu be- zahlen. Allfällige bereits durch den Kunden geleistete und den Betrag der Stornogebühr übersteigende Anzahlungen werden dem Kunden gutgeschrieben. Die Forderung aus der Gutschrift verjährt binnen 3 Jahren ab Ausstellung.
VIII. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentspre- chenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,70 zu bezahlen.
IX. Lieferung, Gefahrtragung, Transport, Lieferort, Annahmeverzug
Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt, gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
Liegt der in einem einzigen Vertrag vereinbarte Preis aller Lieferungen/Leistungen – unter Berücksichtigung eines allfälligen Skontos oder sonstiger vereinbarter Abzüge – unter dem Betrag von netto EUR 40,00, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verrechnung gebracht. Liegt der auf diese Weise bestimmte Preis unter dem Betrag von netto EUR 385,00, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Kunden. Gleiches gilt, wenn zwar der Preis aller in einem Vertrag vereinbarten Lieferungen/Leistungen über dem Betrag von netto EUR 385,00 liegt, jedoch mit dem Kunden die gesonderte Lieferung von Teilen derselben vereinbart wurde, deren Preis den Betrag von netto EUR 385,00 nicht erreicht. Ansonsten erfolgt die Lieferung/Leistung – wenn der Liefer-/Leistungsort im Inland liegt – frei Haus. Es erfolgt eine normale, für den Versand üblicherweise geeignete Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung (Expresszustellung, besondere Art der Verpackung, bestimmtes Transportmittel, bestimmtes Transportunternehmen etc.) vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine besondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit einem Versand durch Bahn, Spediteur,
Frächter oder Post einverstanden. Erfolgt der Versand durch unseren eigen (Last-)“

„Kraftwagen, tritt in der oben festgelegten Gefahrtragungsregel keine Änderung ein. Es gilt weiter Holschuld.
Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat er auf eigene Kosten sämtliche den gesetzlichen Erfordernissen ent- sprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-/Leistungsort vereinbart worden, sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Kunden vorzunehmen.
Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist, vom gesamten Vertrag einschließlich sämtlicher weiterer Verträge zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich unsere Haftung mit eingetretenem Annahmeverzug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reduziert. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware trifft den Kunden. Wir sind weiters berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Kunde ist in diesem Fall jedenfalls zur Tragung der Kosten einer neuerlichen Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet.
X. Lieferfrist
Lieferfristen sind als Zirkafristen zu verstehen und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung verbindlich. Die Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, z.B. Streiks, Aussperrungen, nachträglicher Materialverknappung, Umweltkatastrophen (zB Hochwasser, Erdbeben, Waldbrände etc), Import- und Exportrestriktionen, Ver- spätung der ausländischen Fracht, Krieg und vergleichbaren Unruhen, Epidemien oder Pandemien, behördlichen Maßnahmen aufgrund von Epidemien, Pandemien, Kriegen, Terroranschlägen und / oder Umweltkatastrophen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns und unsere Zulieferanten die Lieferung nachträglich erschweren oder unmöglich machen, um den Zeitraum der Behinderung und angemessener Wiederanlauffrist. Statt Lieferung können wir auch wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns auf schriftliches Verlangen binnen angemessener Frist nicht, so haben Kunden nur ein Rücktrittsrecht, nicht jedoch einen Schadenersatzanspruch. Verzögerungen aufgrund der vorstehend bespielhaft aufgezählten Ereignisse höherer Gewalt gelten als von uns nicht verursacht und / oder verschuldet.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.“

„XI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens (Holschuld). Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn bei der Bestellung der Versand der Ware vereinbart wurde. Eine Schickschuld kommt auch diesfalls nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelfall zustande.
XII. Abweichungen in Menge, Gewicht und Qualität; geringfügige Leistungs- änderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Über- und Unterlieferungen von bis zu 5 % der vereinbarten Stückzahl berechtigen den Kunden zu keinerlei Preisreduktion, Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Insbesondere dann, wenn die Ware in Massenproduktion hergestellt worden ist, berechtigt eine Ausschussquote von 5 % den Kunden zu keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Diese Ausschussquote von 5 % berechnet sich nach der Stückzahl der einzelnen tatsächlichen Lieferung und nicht nach der in dem Vertrag vereinbarten Stückzahl. Dies gilt auch dann, wenn in einem Vertrag mehrere Lieferungen vereinbart worden sind. Dasselbe gilt bei Kauf nach Probe bei Abweichungen in der Materialqualität, in der Farbe oder von sonstigen Maßen der Probe von nicht mehr als +/- 15 % und bei Abweichungen in der Länge und Breite von nicht mehr als +/- 5 %.
XIII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Austausch oder Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich von uns zugesichert worden. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigende Abweichungen.
Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen 6 Monaten ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere Ver- pflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungs- frist; ein darüber hinausgehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbsterfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen.
Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablieferung der Ware.“

„Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f UGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 5 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie unter Angabe der genauen Warennummer, des Datums der Vornahme der Lieferung/Leistung und des Datums und der Nummer der Rechnung schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, ebenfalls unter Mitteilung obiger Angaben schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind sämtliche diesbezüglichen Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund immer – ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt und verarbeitet bzw. mit ungeeigneten Teilen verbunden oder verarbeitet wird.
Wird dies von uns verlangt, ist uns die beanstandete Ware durch den Kunden zuzusenden. Ansonsten hat der Kunde uns die beanstandete Ware zur genaueren Überprüfung und zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel sowie zur Mängelbehebung zur Verfügung zu stellen.
Mängel einzelner selbständiger Teile einer Lieferung/Leistung berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.
Sämtliche Bestimmungen des Punktes XIII. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.“

„XIV. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für den entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gelten diese Haftungseinschränkungen nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen ein halbes Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
XV. Produkthaftung“
„Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlos- sen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XVI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Steuern und Nebengebühren in unserem Eigentum. Die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind abgesondert von im Eigentum des Kunden oder Drittlieferanten stehenden Waren zu lagern. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung können wir die Rückstellung der Vorbehaltsware verlangen. In dieser Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderungen über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verarbeiten, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung über die Ware zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzubehalten.
XVII. Forderungsabtretungen und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt an unternehmerisch tätige Kunden, sind diese zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt. Macht der Kunde von der Weiterveräußerungsermächtigung Gebrauch oder verarbeitet er die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten zahlungshalber ab, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist jedenfalls unverzüglich in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. des Abnehmers den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ersichtlich zu machen. Wir sind berechtigt, in die Geschäftsbücher des Vorbehaltskäufers einzusehen, um zu prüfen, ob vom Vorbehaltskäufer die Abtretungsvermerke vereinbarungsgemäß gesetzt worden sind. Zu dieser Bucheinsicht erteilt uns der Vorbehaltskäufer schon vorab seine ausdrückliche Zustimmung. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern (auf ein Sonderkonto zu buchen oder in bar abgesondert zu verwahren) und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen des Kunden gegen uns dürfen vom Kunden ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht abgetreten und verpfändet werden.“

„XVIII. Terminsverlust
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Dies gilt auch bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
XIX. Zurückbehaltung und Aufrechnung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Im Besonderen besteht kein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an jenem Teil des Bruttorechnungsbetrages, welcher der bereits verarbeiteten Ware entspricht.
Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig / rechtswirksam festgestellt ist.
XX. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird aus- drücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XXI. Datenschutz, Adressänderung
Der Kunde ist in Kenntnis der Datenschutzerklärung und erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht bei- derseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.“

„XXII. Urheberrecht, Zustimmung zur Nutzung von Werbemitteln als ReferenzPläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Entwürfe, Beschreibungen, Benennungen, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Präsentationen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass wir im Rahmen der Erstellung eines Angebots die vom Kunden im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich verwendeten Logos, Marken, Unternehmenskennzeichen auf jenen Artikeln unseres Werbemittelsortiments anbringen dürfen, die wir dem Kunden zur Ansicht vorlegen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass Produktideen und / oder Produkte, die wir ihm im Rahmen eines Angebots vorlegen oder für ihn entwickeln, samt den eventuell enthaltenen Logos von uns für Werbezwecke, insbesondere als Muster oder Abbildungen in Werbeaussendungen und im Webshopverwendet und im geschäftlichen Verkehr als Referenzen angeführt werden.
XXIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter, Schadloshaltung
Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass durch die in Auftrag gegebene Konzeption und
/ oder Produktion keine (gewerblichen) Schutzrechte Dritter (insbesondere Marken-, Muster-, Patent- und Urheberrechte) verletzt werden. Sollten Dritte aufgrund derartiger Rechtsverletzungen insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs-, Bereicherungs-, Widerrufs-, Schadenersatz- oder Urteilsveröffentlichungsansprüche gegenüber uns im Zusammenhang mit Kundenaufträgen und den damit verbundenen Artikel- ausführungen geltend machen bzw uns in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
XXIV. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die verbleibenden Bestimmungen sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass sie dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommen. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.“